AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inserate
Die marmite verlags ag (in der Folge «Verlag» genannt) versteht unter dem Begriff Inserat nicht nur klassische Print-Werbeformen wie Anzeigen, Beilagen, Beihefter etc., sondern auch gängige Online-Werbemittel wie Header, Banner, Ad-Zones, Anzeigen, Buttons etc. und kostenpflichtige redaktionelle Beiträge, deren Veröffentlichung vom Auftraggeber mittels Gut zum Druck genehmigt wurde.
Disposition, Änderung, Sistierung
Inseratedispositionen, -änderungen oder -sistierungen werden schriftlich erbeten, da bei telefonischer Mitteilung keine Verantwortung für Hörfehler oder Irrtümer übernommen werden kann. Der in den jährlichen Mediadaten angegebene Anzeigenschluss gilt nicht nur für die Erteilung von Aufträgen, sondern ist gleichzeitig letzter Termin für Sistierungen, Umdispositionen und die Durchgabe von Korrekturen.
Veröffentlichung
Für den Inhalt eines Inserats ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber hat für allfällige Ansprüche, die von Dritten gegenüber dem Verlag aus irgendeinem Rechtsgrund (namentlich wegen Persönlichkeitsverletzung, unlauteren Wettbewerbs, Verletzung von Urheber-, Marken- oder anderen Schutzrechten usw.) erhoben werden, samt den damit verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten einzustehen. Der Verlag behält sich vor, Inserate wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach verlagspolitischen Grundsätzen abzulehnen, an laufenden Inseraten Änderungen zu verlangen oder das Erscheinen zu sistieren. Textanzeigen müssen sich in Spaltenzahl, Schrift und Schriftgrad vom redaktionellen Teil unterscheiden. Alle Inserate dürfen vom Verlag durch die Überschrift «Anzeige» deutlich als solche gekennzeichnet werden.
Verbot von Datenübernahme durch Dritte
Der Inserent bzw. der Werbemittler untersagt Dritten die Übernahme von Inseraten auf Online-Dienste und überträgt dem Verlag das Recht, jedem Verstoss mit den geeigneten Mitteln zu begegnen.
Gegendarstellungsrecht
Der Auftraggeber trägt die Kosten einer allfälligen Gegendarstellung samt den damit verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten. Über den Abdruck einer Gegendarstellung entscheidet ausschliesslich der Verlag.
Platzierungen
Für die Aufnahme von Inseraten in bestimmten Ausgaben wird keine Gewähr geleistet. Platzierungsvorschriften und -wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können aber nicht garantiert werden. Nicht eingehaltene Platzierungsvorschriften und -wünsche berechtigen nicht zu Preisnachlässen. Eine Ausnahme bildet ein allenfalls vorgesehener Platzierungszuschlag. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Kostenlose redaktionelle Veröffentlichungen
Kostenlose redaktionelle Veröffentlichungen können nicht mit der Erscheinung von Inseraten verknüpft werden. Entsprechende Vereinbarungen sind unverbindlich. Ihr Nichteinhalten berechtigt weder zur kostenlosen Wiederholung von Inseraten noch zu Preisnachlässen.
Gut zum Druck
Der Verlag liefert für neu erstellte oder geänderte Inserate Probeabzüge, sofern dies zeitlich möglich ist. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Werden diese bis zum vorgeschriebenen Termin nicht an den Verlag retourniert, gilt der Abzug als vom Auftraggeber genehmigt, und das Inserat geht unverändert in Druck.
Technische Mängel
Druckfehler, die weder den Sinn noch die Werbewirkung des Inserats wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zu einem Preisnachlass. Ebenso wenig kann für Abweichungen von typografischen Vorschriften oder für fehlende Codezeichen in Coupon-Anzeigen Ersatz geleistet werden. Der Verlag übernimmt keine Haftung für Folgen eventueller Fehler in Copyproofs oder Lithos, die in den vom Verlag gesetzten Inseraten für andere Zeitungen und Zeitschriften herzustellen waren. Für Inserate, die infolge fehlender oder ungeeigneter Druckunterlagen nicht einwandfrei erscheinen, kann keine Haftung übernommen werden. Bei Anlieferung von nicht konformen Druckunterlagen werden die zusätzlichen Aufwendungen vom Verlag zum Selbstkostenpreis an den Auftraggeber weiterverrechnet. Bei Mischfarben bleibt eine angemessene Toleranz in der Farbnuance vorbehalten. Farbvorlagen auf Kunstdruckpapier sind zur möglichst genauen Bestimmung des gewünschten Farbtons ungeeignet. Anspruch auf Ersatz oder Preisnachlass besteht nur dann, wenn das Inserat durch grosse Mängel in der technischen Wiedergabe ihre Werbewirkung einbüsst.
Reklamationen
Reklamationen werden nur innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung angenommen. Bei berechtigten Reklamationen werden im Maximum die Kosten des Inserates vergütet. Jede weitere Forderung ist ausgeschlossen. Anderslautende Bedingungen in Bestellungen oder AGB des Auftraggebers sind ungültig.
Abschlussdauer
Die Abschlussdauer beträgt 12 Monate ab erstem Erscheinungstermin. Wird die Anzahl Inserate (Wiederholungsrabatt) überschritten, besteht Anspruch auf entsprechende Nachvergütung gemäss Rabattskala. Wird der Abschluss unterschritten, erfolgt Nachbelastung gemäss Skala. Während der Laufzeit sind Änderungen der vereinbarten Menge möglich.
Zahlungskonditionen
Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen netto nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Es wird kein Skonto gewährt. Müssen Rechnungsbeträge auf dem Zwangsvollstreckungsweg geltend gemacht werden, tritt jede Rabatt- oder Kommissionsvereinbarung ausser Kraft. BK und JUP können nicht kumuliert werden. Kommissionsberechtigt sind nur vom Verlag anerkannte Agenturen.
Konkurrenzausschluss
Ein Konkurrenzausschluss kann nicht zugesichert werden.
Tarifänderungen und Änderungen der Insertionsbedingungen
Tarifänderungen und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf Inserate bleiben vorbehalten und treten auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
Archivierung
Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet einen Monat nach Erscheinen des Inserates (resp. der letzten Anzeige einer Kampagne), sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Druckunterlagen und Materialien für die Erstellung von Inseraten werden nicht zurückgesandt.
Betriebsunterbrechungen
Betriebsunterbrechungen jeglicher Art oder Ursache (z. B. Rohstoffmangel, Arbeitseinstellungen, Transporthindernisse oder andere Fälle höherer Gewalt), welche die Produktion und/oder den Transport verzögern oder verunmöglichen, entbinden den Verlag ganz oder teilweise von der laut Terminplan festgelegten Herausgabe der Zeitschrift. Eine aus solchen Gründen bedingte Verschiebung des Erscheinungstermins berechtigt den Besteller nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder den Verlag für den allenfalls entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
Zuschläge
Zuschläge sind ausnahmslos weder Rabatt- noch Beraterkommissions-(BK-)berechtigt.
Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf Inserate jetzt oder in Zukunft teilweise oder in ihrer Gesamtheit nichtig sein, hat dies keinerlei Auswirkungen auf die Rechtsgültigkeit der anderen Bestimmungen. Die Parteien werden sich in diesem Fall um Einigung bemühen oder die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung ersetzen, die den von den Parteien angestrebten Zweck bestmöglich erfüllt.
Redaktionelle Beiträge
Der Verlag versteht unter dem Begriff «redaktionelle Beiträge» sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Veröffentlichungen in seinen analogen und digitalen Medien und Archiven, die entweder vom Verlag auf der Basis von durch einen Auftraggeber bzw. Anbieter (z. B. Herstellerfirma, Generalimporteur, Schweizer Vertretung, Schweizer Handelsagentur etc.) zugesandten Fachartikeln, Produktbeschreibungen, statischem und bewegtem Bildmaterial, Skizzen, Plänen, technischen Datenblättern etc. erarbeitet oder von einem Auftraggeber bzw. Anbieter fixfertig, d. h. bereit für eine Veröffentlichung ohne redaktionelles Zutun durch den Verlag, angeliefert wurden.
Kostenpflichtige Beiträge
Die Veröffentlichung von kostenpflichtigen Beiträgen unterliegt einerseits den vorgenannten Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlags bezüglich Inseraten sowie den hier näher spezifizierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezüglich der Veröffentlichung von redaktionellen Beiträgen. Sollten sich diese AGB in einzelnen Punkten widersprechen, so gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezüglich redaktionellen Beiträgen vor.
Kostenlose Beiträge
Die Veröffentlichung von kostenlosen Beiträgen liegt im alleinigen Ermessen des BL Verlags.
Redigieren
Der Verlag behält sich das Recht vor, redaktionelle Beiträge vor einer Veröffentlichung zu redigieren (kürzen, anpassen der Firmenbezeichnungen an die verlegerischen Vorgaben, Eliminierung von urheberrechtlichen Auszeichnungen wie Trade-Mark- oder Copyright-Zeichen etc.).
Korrekte Angaben
Der Auftraggeber bzw. Anbieter garantiert für die Richtigkeit der Angaben in seinen dem Verlag zur Verfügung gestellten Beiträgen und Materialien.
Archivierung
Der Auftraggeber bzw. Anbieter akzeptiert, dass redaktionelle Beiträge nicht nur analog und digital veröffentlicht, sondern gleichzeitig im elektronischen Zeitschriftenarchiv des Verlags gespeichert und auch dort von Dritten jederzeit eingesehen werden können.
Abtretung von Rechten an den Verlag
Der Auftraggeber bzw. Anbieter garantiert, dass er an den dem Verlag für eine Veröffentlichung in dessen analogen und digitalen Medien und Archiven zur Verfügung gestellten Materialien (Texte, Bilder, Filme, Skizzen, Pläne etc.) über alle notwendigen Rechte verfügt und diese dem Verlag abtritt. Sollte der Auftraggeber diese Rechte oder Teile davon nur für eine beschränkte Dauer innehaben, so hat er dies dem Verlag mindestens 30 Tage vor deren Ablauf schriftlich mitzuteilen.
Haftung
Verfügt der Auftraggeber bzw. Anbieter nicht oder verliert er nach der Veröffentlichung eines redaktionellen Beitrages ab einem gewissen Zeitpunkt die Rechte für dessen Veröffentlichung und hat er dies in letzterem Falle dem Verlag nicht rechtzeitig mitgeteilt, so hat er für allfällige Ansprüche, die von Dritten gegenüber dem Verlag aufgrund einer redaktionellen Veröffentlichung aus irgendeinem Rechtsgrund (namentlich wegen Persönlichkeitsverletzung, unlauteren Wettbewerbs, Verletzung von Urheber-, Marken- oder anderen Schutzrechten usw.) erhoben werden, samt den damit verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten einzustehen.
Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezüglich der Veröffentlichung von redaktionellen Beiträgen jetzt oder in Zukunft teilweise oder in ihrer Gesamtheit nichtig sein, hat dies keinerlei Auswirkungen auf die Rechtsgültigkeit der anderen Bestimmungen. Die Parteien werden sich in diesem Fall um Einigung bemühen oder die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung ersetzen, die den von den Parteien angestrebten Zweck bestmöglich erfüllt.
Abonnemente
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für die Abonnierung von Zeitschriften aus dem Verlag bzw. von vom Verlag auf dem Internet zugänglich gemachten Inhalten (nachstehend «Geschäftsbedingungen» genannt) enthalten wichtige Bestimmungen bezüglich der Vertragsbeziehung zwischen dem Inhaber des Abonnements (nachstehend «Abonnent» genannt) und dem Verlag (nachfolgend «Verlag» genannt). Zwingende Voraussetzung für den Abschluss eines Abonnements von Zeitschriften aus dem Verlag bzw. von vom Verlag auf dem Internet zugänglich gemachten Inhalten (nachfolgend «Abonnement» genannt) ist, dass der Abonnent die vorliegenden Geschäftsbedingungen akzeptiert. Der Abonnent bestätigt, diese gelesen und verstanden zu haben. Der Abonnent weiss und akzeptiert, dass die Gesellschaft die Geschäftsbedingungen jederzeit einseitig ändern kann.
Abschluss
Der Abschluss eines Abonnements gilt automatisch als Annahme der Geschäftsbedingungen. Ein Abonnement kann durch natürliche Personen, Unternehmen oder andere juristische Personen abgeschlossen werden. Der Abonnent verpflichtet sich, bei Abschluss des Abonnements seine korrekten und vollständigen Personendaten anzugeben und die Gesellschaft über jegliche Änderungen derselben zu informieren. Das Abonnement beginnt, sobald der Abonnent den Abonnementpreis bezahlt hat. Es gilt für sämtliche Veröffentlichungen innerhalb der gewählten Laufzeit des Abonnements.
Zahlungsbedingungen
Abonnenten haben grundsätzlich drei Möglichkeiten zur Begleichung des Abonnements: Erstens können sie dieses mittels Rechnung bzw. mittels zugesandtem Einzahlungsschein bezahlen. Zweitens können sie dem Verlag via LSV eine Einzugsermächtigung über ihr Konto erteilen (dieses muss über ein ausreichendes Guthaben verfügen). Drittens können sie den Abonnementspreis auch mittels Kreditkarte eines vom Verlag akzeptierten Emittenten bezahlen. Die Mehrwertsteuer ist im Abonnement bereits inbegriffen, sofern sie geschuldet ist. Die Versandkosten sind hingegen im Abonnementspreis nur dann inbegriffen, wenn das Abonnement für die Schweiz abgeschlossen wurde. Für Ausland-Abonnemente werden zusätzliche Versandkosten in Rechnung gestellt. Diese sind von der geografischen Lage, der Häufigkeit der Erscheinung sowie der Laufzeit des Abonnements abhängig und werden bei der Bestellung sowie in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen.
Abgedeckte Dienstleistungen
Im Rahmen des Abonnements versendet der Verlag jede neue Ausgabe des Magazins an die jeweilige Korrespondenzadresse des Abonnenten. Die Gesellschaft lehnt jegliche Haftung für falsche, fehlerhafte oder schlechte Lieferungen ab. Der Verlag verpflichtet sich ausserdem, dem Abonnenten zusätzlich den elektronischen Zugang zu allen während der Laufzeit des Abonnements auf der elektronischen Seite der Zeitschrift veröffentlichten Inhalten zu gewähren (Nicht-Abonnenten haben ohne vorgängige Registrierung ausschliesslich Anspruch auf einen partiellen Zugang). Der Verlag behält sich das Recht vor, die Aufmachung und das Layout sowohl von der gedruckten Ausgabe als auch von deren elektronischer Wiedergabe im Internet jederzeit zu ändern. Sollten die elektronischen Inhalte vorübergehend oder für längere Zeit nicht verfügbar sein, wird dem Abonnenten keinerlei Schadenersatz gewährt. Im übrigen bleiben Fälle höherer Gewalt vorbehalten. Der Abonnent weiss, dass das Abonnement persönlich und nicht übertragbar ist. Der Verlag behält sich das Recht vor, das Abonnement bei missbräuchlicher Nutzung auszusetzen oder zu kündigen.
Mitteilungen und Änderungen
Der Verlag behält sich das Recht vor, alle seine Mitteilungen nach eigenem Ermessen mittels E-Mail, per Post oder per jedem anderen ihr geeignet erscheinenden Kommunikationsmittel zu übermitteln. Die per Post oder E-Mail übermittelten Nachrichten gelten als überbracht, sobald sie an die letzte der Gesellschaft vom Abonnenten mitgeteilte Adresse abgesandt worden sind. Der Verlag ist befugt, die Geschäftsbedingungen und die angebotenen Dienstleistungen jederzeit einseitig zu ändern – insbesondere als Reaktion auf gesetzliche und regulatorische Entwicklungen. Derartige Änderungen werden dem Abonnenten über die Kommunikationsmittel mitgeteilt, welche der Verlag als geeignet erachtet. Beanstandungen sind vom Abonnenten schriftlich an den Verlag zu richten, und zwar an die folgende Adresse:
Postadresse:
marmite verlags ag
Badenerstrasse 587
8048 Zürich-Altstetten
E-Mail-Adresse: info@marmite.ch
Geistiges Eigentum
Der Verlag sowie allfällige andere Anspruchsberechtigte besitzen die Rechte am geistigen Eigentum an den veröffentlichten Inhalten. In keinem Fall erwirbt der Abonnent Rechte an den genannten Inhalten. Jegliches Kopieren sowie jegliche Vervielfältigung, Verbreitung, Veräusserung, Veröffentlichung bzw. Nutzung von veröffentlichten Inhalten ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch den Verlag verboten. Erlaubt ist ausschliesslich die private Nutzung.
Kündigung
Abonnemente mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr (z. B. Schnupperabos oder Spezialabonnemente, die Besuchern einer bestimmten Messe für eine befristete Zeit angeboten werden, etc.), enden zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Abonnemente mit einer Laufzeit ab einem Jahr laufen auch nach Ablauf ihrer Mindestbezugsdauer weiter, wenn sie nicht zuvor gekündigt wurden. Die Kündigung kann telefonisch oder schriftlich (per Post oder e-Mail) beim Verlag erfolgen (die Postanschrift, die Telefonnummer und die e-Mail-Adresse des Verlags finden Sie unter «Mitteilungen und Änderungen» weiter oben).
Kündigungsfristen und Laufzeitverlängerung
Bezüglich Kündigungsfristen und Laufzeitverlängerung gilt, sofern nicht im Einzelfall andere Konditionen angegeben sind, dass sich Abonnemente mit einer Mindestbezugsdauer von einem Jahr automatisch um jeweils ein weiteres Jahr verlängern, wenn der Kunde sie nicht 30 Tage vor Ablauf des Bezugszeitraums kündigt.
Verschiedenes
Wenn aus irgendeinem Grund die Veröffentlichung des Magazins während der Abonnementlaufzeit nicht möglich ist, kann der Verlag dem Abonnenten eine andere Dienstleistung anbieten, die einen dem Abonnementrestwert entsprechenden Geldwert (in Schweizer Franken) hat. Lehnt der Abonnent den Vorschlag ab, verpflichtet sich der Verlag, ihm den Abonnementwert für die verbleibende Abonnementlaufzeit zu erstatten. Der Abonnent nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass der Verlag Tätigkeitsbereiche (z.B. Verwaltung von Werbeflächen) teilweise an Dritte auslagern bzw. abtreten oder ihre Dienstleistungen im Rahmen einer dauerhaften Zusammenarbeit mit Dritten anbieten kann. Der Abonnent akzeptiert, dass der Verlag nach seinem freien Ermessen die Modalitäten für den Versand seiner Zeitschriften (einschliesslich der Verpackung) bestimmen kann – mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.
Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezüglich der Abonnemente jetzt oder in Zukunft teilweise oder in ihrer Gesamtheit nichtig sein, hat dies keinerlei Auswirkungen auf die Rechtsgültigkeit der anderen Bestimmungen. Die Parteien werden sich in diesem Fall um Einigung bemühen oder die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung ersetzen, die den von den Parteien angestrebten Zweck bestmöglich erfüllt.
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich. Anwendbar ist ausschliesslich Schweizer Recht.
Zürich-Altstetten, im Dezember 2018
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