Das Schutzkonzept im Detail
Ab dem 11. Mai 2020 dürfen Gastro-Betriebe unter strengen Auflagen wieder öffnen: Hier finden Sie das Branchen-Schutzkonzept unter Covid-19 mit allen Details.
Ab sofort steht den gastgewerblichen Betrieben in der Schweiz das
Schutzkonzept unter Covid-19 zur Verfügung. Das Schutzkonzept gilt
für alle Anbieter gastronomischer Dienstleistungen und wurde von den Branchenverbänden Gastrosuisse, Hotelleriesuisseu und der Swiss Catering Association SCA in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) ausgearbeitet. Es regelt die Umsetzung der durch den Bundesrat beschlossenen Auflagen im betrieblichen Alltag.
Die Wiedereröffnung ab dem 11. Mai 2020 lässt den limitierten Betrieb
in Lokalen mit Sitzplätzen zu. Zu den weiteren strengen Auflagen
gehören Massnahmen nach behördlichen Vorgaben zum Schutz von
Mitarbeitenden und Gästen, basierend auf den geltenden Hygiene- und
Abstandsregeln.
Das PDF-Dokument mit allen Details
Die deutsche Version des Covid-19-Schutzkonzeptes finden Sie gleich hier im Anschluss zum Anschauen oder Herunterladen.
Die französische und italienische Version des Schutzkonzepts ist ab sofort auf den Websiten der grossen Branchenverbände einsehbar.
Das Schutzkonzept umfasst insgesamt sieben Seiten und ist ausführlich und im Detail sehr präzise. Hier ein paar wichtige Auszüge aus dem
Dokument:
- An einem Tisch darf maximal eine Gästegruppe von 4 Personen sitzen
- Davon ausgenommen sind Eltern mit Kindern sowie die nicht öffentliche Betriebs- und Schulgastronomie
- Die Gäste sollen sich bei Betreten des Betriebs die Hände mit Wasser und Seife waschen oder mit einem Händedesinfektionsmittel desinfizieren können.
- Von jedem Gast werden die Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Telefonnummer, Datum, Zeit) und die Tischnummer erfasst, sofern vor Ort konsumiert wird. Die nicht öffentliche Schul- und Betriebsgastronomie muss keine Personendaten erfassen. Das Unternehmen bewahrt die Daten 14 Tage auf und vernichtet sie danach vollständig
- Alle Gäste nutzen Sitzplätze, Stehplätze sind nicht zugelassen.
- Die Betriebe stellen sicher, dass sich die verschiedenen Gästegruppen nicht vermischen.
- Zwischen den Gästegruppen muss nach vorne und seitlich «Schulter-zu-Schulter» ein Abstand von 2 Metern und nach hinten «Rücken-zu-Rücken» ein 2-Meter-Abstand von Tischkante zu Tischkante eingehalten werden. Befindet sich eine Trennwand zwischen den Gästegruppen, entfällt der Mindestabstand.
- Im Service wird ein Mindestabstand von 2 Metern dringend empfohlen.
- Der Betrieb sollte organisatorische Massnahmen prüfen, damit dieser Abstand eingehalten werden kann. Kann dieser Mindestabstand nicht gewährleistet werden, schützt der Betrieb das Personal, indem es während der Arbeit durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder Durchführung angemessener Schutzmassnahmen möglichst minimal exponiert wird.
- Sollte der Abstand von 2 Metern im Service auch nur während kurzer Dauer unterschritten werden, wird das Tragen einer Hygienemaske (z. B. chirurgische Masken, OP Masken) oder eines Gesichtsvisiers dringend empfohlen, aber es besteht keine Tragepflicht.
Die konkrete Umsetzung des Schutzkonzeptes im Betrieb ist Sache des
einzelnen Unternehmers. Die Unternehmen können zusätzliche Massnahmen beschliessen. Sie bereiten sich in der verbleibenden Zeit bis zum 11. Mai zusammen mit ihren Mitarbeitenden sorgfältig auf die neue Situation vor.
Dabei können die Betriebe auf die Unterstützung durch die Branchenverbände zählen. Die Möglichkeiten reichen von telefonischer Beratung über Informationen und Flyers mit Piktogrammen bis hin zum Angebot von Webinars. Das Gastgewerbe wird alles daran setzen, die Massnahmen des Schutzkonzeptes Covid-19 zum Schutz der Gäste und der Mitarbeitenden gemäss den Vorgaben umzusetzen.
Könnte dir auch gefallen
Transgourmet bietet Spezialkonditionen
Mai. 2020
Ab dem 11. Mai können Gastrobetriebe unter strengen Auflagen wieder öffnen. Transgourmet/Prodega unterstützt beim Wiederstart mit entsprechenden Aktivitäten.
Grosses Aufatmen in der Branche
Apr. 2020
Der Bundesrat hat entschieden: Ab dem 11. Mai dürfen auch Gastronomen ihre Betriebe wieder öffnen. Allerdings sind die Auflagen streng. Bloss vier Personen pro Tisch sind erlaubt – einzige Ausnahme sind Familien mit mehr als vier Mitgliedern. Und zwischen den Gästetischen ist social distancing Pflicht.
Nestlé unterstützt Gastronomie mit einer Million
Mai. 2020
Mit ihrer Initiative «Always open for you» leistet Nestlé konkrete Hilfe für 5000 Gastronomiebetriebe in der Schweiz. Der Gesamtwert der Unterstützung beläuft sich auf über eine Million Schweizer Franken.
Profis profitieren mit dem Kombiabonnement
Wir bieten Inhalt für alle. Bestellen Sie noch heute Ihr Jahresabonnement!
Jetzt bestellen